Landgericht Osnabrück verurteilt Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Das Landgericht Osnabrück hat heute einen 41-jährigen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Auf Berufung des Angeklagten hat das Landgericht damit ein Urteil vom Amtsgericht Nordhorn von September 2021 teilweise aufgehoben und neu verfasst. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zuvor zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2020 mit einem weiteren Mitangeklagten mit einem Zug aus den Niederlanden über Bad Bentheim nach Deutschland eingereist ist und dabei aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatentschlusses in einem blauen Rucksack in zwei schwarzen Vakuumbeuteln circa 100 g Marihuana mit sich geführt hatte. Unter Einbeziehung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Diepholz war der Angeklagte zu einer Unterbringung in einer Entzugsanstalt verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren heute ist die Gesamtfreiheitsstrafe auf ein Jahr und zwei Monate reduziert worden.

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