Das Landgericht Osnabrück hat einen 48-jährigen Angeklagten aus Nordhorn wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dies teilte das Landgericht mit. Der Angeklagte soll vom 05. April 2017 bis zum 06. Oktober 2020 in Laar und andernorts einen 40-Jährigen in dessen Funktion als Amtsträger in 21 Fällen dazu bestimmt haben, falsche Gutachten auszustellen. Diese Gutachten sollen dazu gedient haben, importierten Fahrzeugen einen nach deutschen Normen erforderlichen Zustand zu bescheinigen, um für die Fahrzeuge Einzelbetriebserlaubnisse zu erlangen. Der 40-Jährige soll hierfür von dem 48-jährigen Angeklagten Provisionen in unbekannter Höhe erhalten haben. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.