32-jähriger Angeklagte vom Landgericht Osnabrück zu einer Geldstrafe von 4.550 Euro verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines 32-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Papenburg in einem Berufungsverfahren auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Dies teilte das Landgericht mit. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 24. Juli 2024 wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.550 Euro. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 25. und 30. Januar 2023 seine damalige Freundin in seinem Auto in Dortmund abgeholt zu haben, um sie nach Dörpen zu bringen. Im Verlauf der Fahrt sei es jedoch zu einer Auseinandersetzung gekommen, weshalb die Freundin den Angeklagten aufgefordert haben soll, sie aussteigen zu lassen. Dieser Aufforderung soll der Angeklagte jedoch erst in Lathen nachgekommen sein.

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