Landgericht Osnabrück spricht Urteil gegen Angeklagte wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs in u.a. Bad Bentheim

Das Landgericht Osnabrück hat am vergangenen Donnerstag gegen drei Angeklagte wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs in u.a. Bad Bentheim ein Urteil gefällt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer zu einer von Istanbul aus agierenden Gruppe gehören, die in Deutschland ältere Menschen durch sogenannte “Fakeanrufe” betrogen hat. Dabei gaben sie sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und spielten falsche Szenarien vor, um Bargeld oder andere Wertgegenstände der Seniorinnen und Senioren zu erbeuten. Der 32-jährige Angeklagte und Hauptagierende für den Bereich Rheine und Umgebung wurde in neun Fällen u.a. wegen des banden- und gewerbsmäßig begangenen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Sein inzwischen 26-jähriger Komplize wurde wiederum in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt. Der inzwischen 29-Jährige Angeklagte, der als Fahrer agierte, wurde u.a. wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßig begangenen Betruges für schuldig gesprochen. Sein Urteil fiel mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten am geringsten aus. Weiter müssen die Männer über 400.000 Euro zurückzahlen.

Symbolbild

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