Das Landgericht Osnabrück hat am vergangenen Montag das Urteil gegen einen 31-jährigen Angeklagten wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis sowie unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs und Fahrerflucht aufhoben und neu verfasst. Das Amtsgericht Lingen hatte den Angeklagten aus Burghaun im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von einem Jahr und sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde es außerdem verboten, für die Dauer von drei Monaten im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug jeder Art zu führen. Das Gericht sah es als bewiesen an, das der Angeklagte im Dezember 2020 in Lingen ein Auto gestohlen und dieses ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist. Dabei soll er in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren sein. Daraufhin wurde dieser entwurzelt und am Auto entstand ein Totalschaden. Der Angeklagte fuhr unmittelbar weiter. Das Landgericht Osnabrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nun zur Bewährung ausgesetzt.