Landgericht fasst Amtsgerichtsurteil gegen 27-jährige Frau aus Neuenhaus neu

Die Berufung des Landgerichtes Osnabrück im Fall einer 27-jährigen Frau aus Neuenhaus, die wegen versuchten Betruges vom Amtsgericht Nordhorn zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte Erfolg. Das Urteil ist nach Angaben eines Gerichtssprechers neu gefasst worden. Die Frau wurde nun zu zwei Freiheitsstrafen mit einer Dauer von insgesamt 15 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt. Außerdem muss die 27-Jährige die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Die Frau soll zwischen 2016 und 2018 mehrmals bei der Beantragung von BAföG-Leistungen angegeben haben, dass ihre Kinder in ihrem Haushalt wohnen. Dabei soll es sich aber um falsche Angaben gehandelt haben. In zwei Fällen sollen aufgrund der falschen Angaben Leistungen gezahlt worden sein.

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