Land Niedersachsen mit überarbeiteter Kontakt-Verordnung

Das Land Niedersachsen hat seine Verordnung über die Einschränkung sozialer Kontakte überarbeitet. Die Regelungen über Besuche zwischen engen Familienangehörigen hatten für Kritik gesorgt. Nach der neuen Verordnung ist es wieder zulässig, als Erwachsener die eigenen Eltern in deren oder der eigenen Wohnung zu empfangen oder auf Nachbarskinder aufzupassen. Darüber hinaus sind auch Treffen mit einem engen Freund oder einer engen Freundin möglich. Die Teilnahme an Hochzeiten oder Beerdigungen ist nun mit dem engsten Familien- und Freundeskreis bis zehn Personen gestattet. Außerdem können Autowaschanlagen für die vollautomatische Reinigung von Nutzfahrzeugen und privat genutzter Fahrzeuge benutzt werden. Trotzdem werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April.

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