Land gewährt Hochwasserhilfe für Unternehmen und freie Berufe

Nach dem Hochwasser zu Beginn des Jahres können Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Angehörige freier Berufe nun Hilfen für entstandene Schäden beantragen. Wie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mitteilt, können bis zum 31. Juli Anträge gestellt werden. Die Unterstützung gilt demnach hauptsächlich für Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser sowie überlaufende Kanalisationssysteme. Berücksichtigt werden Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden oder Maschinen. Die Schäden werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent anteilig ausgeglichen. Wenn die genehmigte Summe über 10.000 Euro liegt, ist eine Bewertung erforderlich. Die Antragsunterlagen können auf der Homepage der NBank heruntergeladen werden.

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