Kürzung des Arbeitslosengeldes II: Meppener fälscht Krankschreibungen und steht heute in Berufungsverfahren vor Landgericht Osnabrück

Heute Mittag steht ein 29-jähriger Angeklagter aus Meppen wegen Urkundenfälschung in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Vorher verurteilte ihn das Amtsgericht Meppen im September 2022 wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2021 zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gefälscht zu haben. Die Fäschungen soll er an den Landkreis Emsland geschickt haben, um eine Kürzung seines Arbeitslosengeldes II rückgängig zu machen. Zu dem Gerichtstermin sind ein Sachverständiger und zwei Zeugen geladen.

Symbolbild

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