Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat eine Klage gegen Exporte der Lingener Brennelementefabrik ANF an das Atomkraftwerk Leibstadt in der Schweiz abgewiesen. Drei in Baden-Württembergs lebende Privatpersonen und der Umweltverband BUND hatten Widerspruch gegen die Exporte eingelegt. Der Betrieb des Kernkraftwerks bedrohe die Sicherheit der ganzen Region, weil es veraltet und störanfällig sei und die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht erfülle. Nach Auffassung des Gerichts seien jedoch weder Privatpersonen noch Umweltverbände nach deutschem Recht befugt, Widersprüche gegen die Exportgenehmigungen geltend zu machen. Aufgrund dieser formalen Mängel könne keine inhaltliche Prüfung der Sicherheitsbedenken erfolgen.