Das Landgericht Osnabrück hat heute in einem Berufungsverfahren einen 34-jährigen Emsländer wegen Besitzes von Kinderpornos und sexuellen Missbrauch an Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Damit wurde das Urteil des Amtsgericht Lingen aufgehoben. Vom Amtsgericht Lingen wurde der Angeklagte im September 2022 zu zwei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte von 2020 bis 2022 in mehreren Fällen Kinder sexuell missbraucht hat und kinderpornographische Dateien erstellt und besessen hat.
Symbolbild