Infektionsschutzbelehrung in der Grafschaft Bentheim ab Juni auch online möglich

Die Infektionsschutzbelehrung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich kann ab Juni in der Grafschaft auch online absolviert werden. Das hat der Landkreis Grafschaft Bentheim mitgeteilt. Die Belehrung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes, die vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelverarbeitung oder des Lebensmittelhandels vorgeschrieben ist, dient dazu, Symptome von Infektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen und die Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel zu verhindern. Bisher mussten Interessierte persönlich im Gesundheitsamt des Landkreises an der Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Mit der neuen Online-Dienstleistung kann diese Belehrung in der Grafschaft Bentheim ab Juni flexibel, unkompliziert und ortsunabhängig absolviert werden. Parallel zu diesem Angebot werden aber weiterhin auch Präsenz-Veranstaltungen angeboten.

Weitere Informationen und die Links zur Anmeldung (Online und für die Präsenzveranstaltung)  gibt es hier.

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