Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim weist Unternehmen aus der Region darauf hin, dass ab dem 19. Juni ein verpflichtender Widerrufsbutton für Online-Verträge eingeführt wird. Hintergrund ist die Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts, die nach europäischen Vorgaben umgesetzt wird. Der neue Widerrufsbutton ergänzt die bekannten Bestell- und Kündigungsbuttons. Unternehmen, die Kaufverträge ohne persönlichen Kontakt abschließen, müssen den Button bereitstellen. Dies gilt auch für Dienstleistungsverträge, bei denen digitale Leistungen bereitgestellt werden. Dazu zählen Film- oder Musikstream-Abos und E-Book-Downloads. Neben der Einführung des Widerrufsbuttons sieht die Reform weitere Neuerungen wie das Verbot von Dark Patterns sowie die Begrenzung der Widerrufsfristen bei Finanzdienstleistungen vor. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der IHK unter www.ihk-de/osnabrueck.
