Hochwasserlage in der Grafschaft Bentheim bleibt unverändert angespannt

Die Hochwasserlage in der Grafschaft Bentheim ist unverändert angespannt. Das hat der Landkreis mitgeteilt. Derzeit bestehe zwar keine akute Gefahr, eine Entspannung der Hochwasserlage im Kreisgebiet sei aber auch nicht in Sicht. Laut Modellrechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) blieben die Wasserstände im Flussgebiet der Vechte in den kommenden Stunden hoch beziehungsweise steigen weiter an, heißt es in der Mitteilung. Davon betroffen seien der Mittel- und der Unterlauf der Vechte in der Niedergrafschaft. Die Vechte-Pegel in Neuenhaus und Emlichheim liegen nach Angaben des Landkreises über der zweiten Meldestufe. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Meldestufe 3 an diesen Pegeln erreicht werde, sei etwas gesunken. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die höchste Meldestufe in der kommenden Nacht oder bis morgen Mittag leicht überschritten werde. Auch der Pegel der Dinkel in Lage soll steigen, sich aber noch unterhalb der dritten Meldestufe bewegen. Am Vechte-Pegel in Ohne werden für die kommenden Stunden leicht sinkende Wasserstände vorhergesagt. Zum Schutz der Deiche, Wallanlagen und von kritischer Infrastruktur bekommt der Landkreis Grafschaft Bentheim vom NLWKN 50.000 Sandsäcke. 20.000 Sandsäcke seien bereits gestern in der Grafschaft angekommen, weitere 30.000 werden heute erwartet. Zusammen mit den bisherigen Reserven des Kreises und der Kommunen verfügt die Grafschaft insgesamt über 90.000 Sandsäcke.

Foto (c) Landkreis Grafschaft Bentheim: Landrat Uwe Fietzek (3.v.r.), Landtagsabgeordneter Reinhold Hilbers (3.v.l.) und Dezernentin Dr. Elke Bertke (links) zusammen mit den Einsatzkräften der Technischen Einsatzleitung

Das bedeuten die Meldestufen:
Meldestufe 1: Bordvoller Abfluss und stellenweise Beginn der Ausuferung
Meldestufe 2: Ausuferungen hauptsächlich in land- und forstwirtschaftlichen Flächen
Meldestufe 3: Überschwemmung größerer Flächen und Überschwemmung einzelner Grundstücke, Straßen und Keller möglich

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