Hauptzollamt Osnabrück überprüft Einhaltung des Mindestlohns in der Region

Am vergangenen Dienstag hat der Osnabrücker Zoll im gesamten Bezirk des Hauptzollamts die Einhaltung des Mindestlohns überprüft. Das schreibt das Hauptzollamt Osnabrück in einer Pressemitteilung. Seit dem 01. Januar 2020 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Zeitstunde. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststättengewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe und im Personenbeförderungsgewerbe. Nach ersten Erkenntnissen gab es in 38 Fällen Unstimmigkeiten. Die werden jetzt in einer weiteren Prüfung genauer kontrolliert.

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