Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren in Papenburg zum 15. Februar fällig

In Papenburg werden die Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren sowie Gewerbesteuern für die Monate Januar, Februar und März zum 15. Februar fällig. Darauf weist die Stadt Papenburg in einer Pressemitteilung hin. Sie bittet Zahlungspflichtige, die Beträge rechtzeitig zu zahlen und die jeweiligen Kassenzeichen, bei mehreren Kassenzeichen auch die Einzelbeträge, bei den Überweisungen anzugeben.

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