Grafschafter Gesundheitsamt empfiehlt: Anträge auf Erstattung von Verdienstausfällen während Corona-Pandemie jetzt stellen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige sollten nicht versäumen, ihre Anträge auf Erstattung von Verdienstausfällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu stellen. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim hin. Wer aufgrund einer behördlichen Verfügung in Quarantäne geschickt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde, hatte während der Pandemie Anspruch auf eine Entschädigung seines Verdienstausfalls. Die dafür in Vorleistung gegangenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich diese Leistungen von der zuständigen Behörde zurückerstatten lassen. Auch Selbstständige, die Verdienstausfälle hatten, können einen Antrag auf Entschädigung stellen. Die jeweiligen Anträge müssen aber innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Wer die gesetzlichen Ansprüche bislang noch nicht geltend gemacht hat, sollte den Antrag daher zeitnah online stellen.

Die Erstattung kann online über die Internetseite https://ifsg-online.de/index.html beantragt werden. Die Internetseite hält umfassende Informationen rund um das Thema und zur Antragstellung bereit.

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