Gesellschafterin wehrt sich vor Landgericht Osnabrück gegen Ausschluss aus Firma

Heute beginnt vor dem Landgericht Osnabrück die Verhandlung über Ansprüche aus der Auflösung einer Escort-Vermittlung. Die Klägerin und die beiden Beklagten waren zuvor bereits im Bereich der Vermittlung von Escort-Damen tätig. 2016 legten sie ihre Geschäfte in einer neuen Gesellschaft mit Sitz in Schüttorf zusammen. Vor allem über Websites und ein Call Center wollten sie männliche Interessenten ansprechen. Die drei Gesellschafterinnen sollen dazu ihre Websites, die sie zuvor gesondert betrieben hatten, gebündelt haben. Die Website der Klägerin sollte jedoch davon ausgenommen sein, weil sie zuvor in einem Namensstreit mit einem großen deutschen Autobauer gestanden haben soll. Die Klägerin soll schließlich in dem Streit mit dem Autobauer erreicht haben, dass sie ihre Website nach einer Namensänderung weiterführen durfte. Trotzdem soll es zu Spannungen in der neuen Gesellschaft gekommen sein. Anfang 2018 sollen die beiden beklagten Gesellschafterinnen schließlich beschlossen haben, die Dritte aus der gemeinsamen Gesellschaft auszuschließen, weil sie den Gesellschaftsvertrag mehrmals verletzt habe. Sie habe auf Kosten der Gesellschaft ihre Website modernisiert und Kunden dann gezielt auf ihre Kanäle umgeleitet. Vor dem Landgericht Osnabrück wehrt die Klägerin sich jetzt gegen ihren Ausschluss aus der Gesellschaft.

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