Geschäfte dürfen an Heiligabend und Silvester nur bis 14 Uhr öffnen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass Geschäfte an Heiligabend und Silvester nur noch bis 14 Uhr geöffnet sein dürfen, auch im Emsland und der Grafschaft Bentheim. Am 24. Dezember gilt diese Regelung schon seit längerer Zeit. Mit der Reform des Ladenöffnungsgesetzes in Niedersachsen, die im Frühsommer beschlossen wurde, gilt das jetzt auch für den 31. Dezember. Ausnahmen gibt es für Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen, so die IHK.

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