Gefährliche Körperverletzung in Meppen – Verfahren wegen Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt

Da sich Täter und Opfer außergerichtlich geeinigt haben, hat das Amtsgericht Meppen ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eines Opfers, das mit dem Auto angefahren wurde, eingestellt. Das teilte das Amtsgericht Meppen auf Nachfrage mit. Einer 25-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai 2021 auf einem Parkplatz eines Supermarktes in Meppen eine andere Person mit dem Pkw angefahren zu haben. Diese Person und die 25-Jährige sollen sich zuvor gestritten haben. Im Streitgespräch soll das Opfer neben der Fahrertür der Angeklagten gestanden haben. Die Angeklagte soll das Auto beschleunigt haben und das Opfer mit dem Fahrzeug an den Beinen erfasst haben. Die Person soll mit der linken Körperseite auf die Motorhaube geschleudert worden sein. Sie soll Verletzungen im Schulter- und Rückenbereich sowie im linken Schienbein erlitten haben. Die Angeklagte soll nun ein Schmerzensgeld zahlen. Danach werde das Verfahren endgültig eingestellt.

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