Freiheits- und Geldstrafen für drei einschlägig in Erscheinung getretene Angeklagte

Das Amtsgericht Nordhorn hat drei zum Teil erheblich und einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretene Männer zu Freitheits- und Geldstrafen verurteilt. Das Amtsgericht hatte mehrere miteinander verbundene Anklagen verhandelt. Ein Angeklagter wurde unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er musste sich in mehreren Fällen wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls in drei Fällen, Nötigung, zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung, Betruges und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Ein Mitangeklagter muss wegen Beihilfe zum Diebstahl und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen 1200 Euro Strafe zahlen. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen einer räuberischen Erpressung mit Körperverletzung und in einem weiteren Fall einer vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Auch er muss 1200 Euro Strafe zahlen.

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