FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen in Nordhorn und der Grafschaft Bentheim

Bei Versammlungen und Demonstrationen in Nordhorn gilt ab heute eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ab Morgen gilt diese Pflicht auch für den übrigen Landkreis Grafschaft Bentheim. Das hat der Landkreis mitgeteilt. Die Pflicht gilt für alle Versammlungen unter freiem Himmel, auch wenn diese vorher nicht offiziell angezeigt wurden. Darüber hinaus weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass Teilnehmende einer Versammlung oder Demonstration ausreichenden Abstand zu einander halten müssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Anlass für die neue Regelung seien laut Landkreis zahlreiche nicht angemeldete Versammlungen, die in den vergangenen Wochen in vielen Städten in Deutschland und auch im Landkreis Grafschaft Bentheim stattgefunden haben. Bei diesen Versammlungen würden häufig keine ausreichenden Corona-Schutzmaßnahmen getroffen oder sogar aktiv gegen geltende Corona-Regeln verstoßen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm