Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim mitteilt, müssen sich Erntehelferinnen und Erntehelfer auch weiterhin zweimal wöchentlich testen lassen. Konkret betroffen sind dabei temporäre Arbeitskräfte von landwirtschaftlichen Betrieben, die in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Die Allgemeinverfügung für die Testpflicht von Erntehelfern werde laut Landkreis bis zum 30. September verlängert.
Einzusehen ist die Allgemeinverfügung unter www.grafschaft-bentheim.de.