Erntehelfer müssen sich in der Grafschaft weiterhin testen lassen

Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim mitteilt, müssen sich Erntehelferinnen und Erntehelfer auch weiterhin zweimal wöchentlich testen lassen. Konkret betroffen sind dabei temporäre Arbeitskräfte von landwirtschaftlichen Betrieben, die in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Die Allgemeinverfügung für die Testpflicht von Erntehelfern werde laut Landkreis bis zum 30. September verlängert.

Einzusehen ist die Allgemeinverfügung unter www.grafschaft-bentheim.de.

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