Erhöhte Waldbrandgefahr in der Grafschaft Bentheim ausgerufen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat aufgrund der aktuellen Trockenheit und der erwarteten Hitzewelle eine „Zeit besonderer Brandgefahr“ nach der geltenden Waldbrandverordnung festgestellt. Damit treten die darin vorgesehenen Schutzregelungen ab sofort in Kraft. Nach Angaben der Kreisverwaltung ist es in Wäldern, Mooren und Heidegebieten unter anderem untersagt, Wege zu verlassen sowie Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Auch der Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen ist dort und in unmittelbarer Nähe verboten. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Nutzung und Bewirtschaftung von Flächen. Der Landkreis warnt vor einer erhöhten Brandgefahr, da Böden und Vegetation bereits stark ausgetrocknet seien. Verstöße gegen die Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.

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