Emsländer muss einen auf einem Imbiss-Parkplatz gekauften Lamborghini zurückgeben

Ein Mann aus dem Emsland muss einen Lamborghini, den er nachts auf einem Imbiss-Parkplatz erworben hatte, an den Besitzer in Spanien zurückgeben. Dieser hatte seinen Sportwagen an eine Agentur vermietet, die den Wagen weitervermietet hatte. Zwei Brüder gaben vor, das Auto für einen in Spanien lebenden Eigentümer verkaufen zu wollen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun entschieden, dass der Beklagte das Fahrzeug zurückgeben muss, weil die Gesamtumstände so auffällig gewesen seien, dass der Beklagte hätte stutzig werden müssen. Unter anderem hatten sich auffällige Abweichungen der Schreibweise des Namens und der Adresse in dem Kaufvertrag und den Zulassungsbescheinigungen befunden. Seinen alten Lamborghini hatte der Käufer aus dem Emsland für 60.000 Euro bei den Verkäufern in Zahlung gegeben. Für das neue Fahrzeug zahlte er weitere 70.000 Euro. Auch diese fraglose Inzahlungnahme hätte den Beklagten zu weiteren Nachforschungen veranlassen müssen, so das Gericht. Der Beklagte muss das Auto nun an den spanischen Besitzer herausgeben.

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