Ehepaar aus Bad Bentheim wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Ein Ehepaar aus Bad Bentheim ist vom Osnabrücker Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht verurteilte den 54-jährigen Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Fälschung technischer Aufzeichnungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Seine 51-jährige Frau wurde ebenfalls wegen Steuerhinterziehung und Fälschung technischer Aufzeichnungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Ehepaar hat in der Zeit von 2010 bis 2019 in Nordhorn ein Restaurant betrieben und laut Gericht in sechs Fällen den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht. Dabei haben sie Steuern verkürzt und in drei Fällen einen Schaden in erhöhtem Ausmaß verursacht.

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