Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 36-jährigen Angeklagten in einem Fall von Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Deren Vollstreckung wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Im Rahmen der Bewährung hat das Amtsgericht eine Arbeitsauflage erteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 36-Jährige in der Zeit von Juni 2020 bis März 2023 in sieben Fällen unerlaubt mit Drogen in teilweise nicht geringer Menge gehandelt hat. Der 36-Jährige habe dem Gericht zufolge vor allem mit Marihuana Handel getrieben.
Symbolbild