Der Landkreis Grafschaft Bentheim schränkt die Wasserentnahme aus Flüssen sowie die Beregnung ein. Das hat die Kreisverwaltung heute mitgeteilt. Demnach dürfe ab sofort kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern mittels Pumpen zur Bewässerung und Beregnung entnommen werden. Das Verbot gelte auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliege. Öffentliche und private Grünflächen, Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen laut einer Allgemeinverfügung zwischen 12 Uhr und 18 Uhr nicht mehr beregnet werden. Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen aus Brunnen für die Beregnung und aus dem Trinkwassernetz. Ebenso gelte es für die Wasserentnahmen aus Brunnen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliege. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September. Ziel der Maßnahmen sei es laut dem Landkreis, schädlichen Gewässerveränderungen vorzubeugen und eine sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen.
Die Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.