Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April: Stadt Nordhorn weist auf Leinenpflicht für Hunde hin

Mit Beginn der Brut- und Setzzeit am 1. April müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft wieder an der Leine geführt werden. Darauf weist die Stadt Nordhorn hin. Hintergrund der Regelung ist ein besonderer Schutz für Wildtiere während Aufzuchtzeit. So könnten Jungtiere durch querfeldein wandernde Menschen und Hunde in Panik geraten und die Eier am Boden brütender Vogelarten versehentlich zerstört werden. Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen deshalb grundsätzlich alle Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen gelten nur bei der Jagd, für Rettungs- und Hütehunde, den Bundesgrenzschutz und Zoll sowie für ausgebildete Blindenführhunde.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm