Bewährungsstrafen in zwei Fällen in Nordhorn

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Nordhorn hat am vergangenen Mittwoch einen Angeklagten wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt sowie in einem weiteren Fall einen Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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