Berufungsverhandlung wegen Hausfriedensbruchs: Osnabrücker Landgericht stellt Verfahren gegen 30-Jährige ein

Das Landgericht Osnabrück hat in einer Berufungsverhandlung wegen Hausfriedensbruchs ein Urteil des Amtsgerichts Lingen aufgehoben und das Verfahren gegen die Angeklagte eingestellt. Der 30-Jährigen war vorgeworfen worden, im Sommer 2024 einen Gerichtssaal in Lingen trotz Aufforderung nicht verlassen zu haben. Die Frau aus Greifswald soll zuvor mehrfach wegen der Nutzung ihres Smartphones ermahnt worden sein. Letztlich sei sie aus dem Sitzungssaal getragen worden. Das Amtsgericht Lingen hatte sie dann im vergangenen Oktober wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Auf die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten hat das Landgericht das Urteil nun aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten, fallen der Staatskasse zur Last.

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