Berufungsverfahren vor dem Landgericht: Hüvener soll in 20 Fällen Steuern hinterzogen haben

Ein Mann aus Hüven muss sich heute wegen Steuerhinterziehung in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und April 2022 seine Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit in 20 Fällen zu gering angegeben zu haben. Auf diese Weise soll er Steuernachzahlungen in Höhe von über 57.000 Euro umgangen haben. Dieser Betrag sollte wieder von ihm eingezogen werden. Das hat das Amtsgericht Osnabrück im vergangenen Sommer entschieden und den Mann zudem zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Die vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft eingelegten Berufungen wurden als unbegründet verworfen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun im Frühjahr beschlossen, dass das Landgericht erneut über die Vorwürfe entscheiden muss.

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