Berufungsverfahren: 52-jähriger Mann nach Angriff auf Polizisten noch immer ins Gefängnis

Das Landgericht Osnabrück hat heute die Berufung eines 52-jährigen Angeklagten verworfen, der im Januar 2023 vom Amtsgericht Meppen zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Laut dem Landgericht muss der Angeklagte weiterhin wegen des tätlichen Angriffs, der Beleidigung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein Jahr lang ins Gefängnis. Der 52-Jährige hatte im Mai 2022 einem Polizeibeamten während eines Einsatzes in Meppen an den Kehlkopf gefasst und kurz zugedrückt. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens und der Revision tragen.

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