In dem Verfahren gegen einen 23-jährigen Haselünner, der wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück stand, ist inzwischen ein Urteil ergangen. Der Mann war im September 2021 mit Nachbarn in Streit geraten und hat unter anderem einem Nachbarn eine „Kopfnuss“ gegeben. Das Amtsgericht Meppen hatte den 23-Jährigen im April zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück hat heute die Berufung des Angeklagten verworfen. Er muss außerdem die Kosten des Berufungsverfahren tragen.