Das Landgericht Osnabrück hat am vergangenen Freitag in einem Berufungsverfahren die Berufung eines 53-Jährigen als unbegründet verworfen. Das teilt das Landgericht jetzt mit. Dem Mann wurde vorgeworfen, Strafanträge gegen mehrere Personen gestellt und diese zu Unrecht beschuldigt zu haben. Unter anderem hatte er einen Strafantrag gegen Lingens Oberbürgermeister, gegen Polizeibeamte und den Betreiber eines Coronatestzentrums gestellt. Das Amtsgericht Lingen hatte den 53-Jährigen im Februar dieses Jahres wegen falscher Verdächtigungen in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann muss nun die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.