Der Landkreis Grafschaft weist darauf hin, dass beim Pflücken von Wildkräutern wie Bärlauch der Naturschutz zu beachten ist. Zudem betont der Landkreis, dass beim Sammeln von Blumen und Pflanzen im Wald und in der freien Landschaft generell Rücksicht geboten ist. Der Bärlauch dürfe beispielsweise nur außerhalb von Schutzgebieten gesammelt werden. Die Grafschafterinnen und Grafschafter werden gebeten, nur kleine Mengen für den Eigenbedarf zu pflücken. Der Fortbestand der wildwachsenden Kräuter solle nicht gefährdet werden. In ausgewählten Schutzgebieten sei die Entnahme von Pflanzen ohnehin grundsätzlich verboten. Der Verstoß dagegen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit einer Geldbuße geahndet. Zudem weist der Landkreis auf eine Verwechslungsgefahr des Bärlauchs mit den giftigen Maiglöckchen hin. Diese würden oft an ähnlichen Orten in der Grafschaft wachsen. Der Bärlauch habe an dem Stängel jedoch nur ein Blatt, dass an der Blattunterseite matt aussehe. Die Maiglöckchen hätten zwei Blätter am Stängel und diese würden glatt aussehen.