Bäckereien dürfen in Niedersachsen an allen Osterfeiertagen frische Brötchen verkaufen

In Niedersachsen dürfen Bäckereien auch an den Osterfeiertagen frische Brötchen verkaufen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hin. Die Regelung erlaube Öffnungszeiten von bis zu fünf Stunden an Karfreitag sowie an beiden Osterfeiertagen, sofern es sich um kleinere Betriebe mit begrenztem Sortiment handelt. Grundlage sei das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz. Anders sehe es im benachbarten Nordrhein-Westfalen aus: Dort müssen Bäckereien am Ostermontag geschlossen bleiben.

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