Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Emsland endet am Freitag

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland für die Aufstallungspflicht von Geflügel endet am Freitag. Das hat der Landkreis mitgeteilt. Am 25. März hatte die Verwaltung eine Stallpflicht für Hühner, Gänse, Fasane und sämtliches gehaltenes Geflügel bis zum 31. Mai angeordnet. Grund war das Auftreten einer Influenza von Typ H5N8 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich. Dabei handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten. Eine Ausbreitung kann hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben. Da es im weiteren Verlauf im Landkreis Aurich und deutschlandweit zu keinen weiteren Ausbrüchen gekommen ist, wird die Verfügung am Freitag aufgehoben.

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