Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Emsland endet am 1. April

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Emsland endet am Freitag, 1. April. Das teilt der Landkreis Emsland mit. Das bislang aufgestallte Geflügel kann ab Freitag wieder draußen gehalten werden. Die Kreisverwaltung hatte die allgemeine Aufstallungspflicht ab dem 15. November angeordnet. Die Aufstallung sei nun nicht mehr notwendig, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in die emsländischen Tierbestände zu verhindern. Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass die Auslaufflächen für Geflügel vorher auf tote Wildvögel abzusuchen sind. So sollen Kontakte des Nutzgeflügels mit an Geflügelpest verendeten Wildvögeln vermieden werden.

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