Antrag auf kommunale Kulturförderung in Nordhorn bis zum 1. November möglich

Für das Jahr 2020 können bei der Stadt Nordhorn bis zum 1. November 2019 Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Kulturförderung gestellt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Anträge die nach dem Stichtag beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Zweck der kommunalen Kulturförderung ist es, ein attraktives, vielseitiges und kreatives Kulturangebot zu schaffen. Als besonders förderungswürdig gelten Angebote, die beispielsweise die Verständigung mit den Partnerstädten, mit ausländischen Bevölkerungsgruppen oder zwischen Jung und Alt unterstützen. Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Richtlinien und dem Antragsformular gibt es im Kulturreferat der Stadt Nordhorn (Ansprechpartnerin: Frau Kafka, Telefon: 05921 878-111) oder auf der Homepage der Stadt (www.nordhorn.de/kulturfoerderung). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die gestellten Anträge könne zudem erst entschieden werden, wenn der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2020 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten die ausgewählten Antragsteller voraussichtlich bis Mitte Februar 2020.

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