Angeklagter wegen Diebstahls zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Bewährungsfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßigen Diebstahl in mehr als 20 Fällen. Demnach hat der Mann als Mitarbeiter eines Mobilfunkanbieters hochwertige Smartphones gestohlen, um sie gewinnbringend zu veräußern. Im Rahmen des Bewährungsbeschlusses wurde unter anderem eine Schadenswiedergutmachung aufgenommen, so das Amtsgericht. Darüber hinaus wurde der Mann dazu verurteilt, den Gegenwert des Diebesgutes in Höhe von knapp 23.500 Euro zurückzuzahlen.

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