Angeklagter vom Amtsgericht Meppen unter anderem wegen Körperverletzung zu Haftstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im März 2023 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mann den Filialleiter eines Verbrauchermarktes in Lengerich verletzt zu haben. Zuvor sollen die Beiden versucht haben, Ware aus dem Geschäft zu stehlen. Als der Filialleiter die Männer aufforderte, stehenzubleiben, soll ihn der Angeklagte zu Boden geworfen haben. Weil sie vom Sohn des Filialleiters verfolgt wurden, soll der Angeklagte einen Teil der Ware unterwegs weggeworfen haben.

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