Angeklagter in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung in Lingen zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Lingen hat einen Mann wegen zweifacher Körperverletzung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Mann soll einem Mitangeklagten in der Nacht zum 1. Mai 2019 nach einer verbalen Auseinandersetzung vor einer Lingener Diskothek zur Hilfe gekommen sein und einem Opfer mehrere Verletzungen zugefügt haben. Unter anderem eine Platzwunde über dem Auge sowie eine Nasenbein- und eine Schädelprellung. Der Mitangeklagte hat vom Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Geldauflage von 1000 Euro bekommen. In einem weiteren Fall im August 2020 hatte der Haupttäter erneut eine körperliche Auseinandersetzung. Mit zwei weiteren Unbekannten hatte er mit Fäusten auf das Opfer eingeschlagen und getreten. Bei der Tat erlitt das Opfer unter anderem eine Platzwunde.

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