Ein Angeklagter aus Nordhorn, derzeit JVA Lingen, muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, seit Oktober 2019 Sozialleistungen bezogen zu haben, ohne dem Jobcenter eine von ihm aufgenommene Tätigkeit für den Zeitraum von April 2017 bis Juli 2017 mitgeteilt zu haben. Außerdem soll er dem Jobcenter nicht mitgeteilt haben, dass er sich von September 2017 bis Oktober 2018 in Haft befunden habe, wodurch er keinen weiteren Anspruch auf Sozialleistungen gehabt habe. In einem Weitergewährungsantrag von Mai 2018 soll der angeklagte wahrheitswidrig angegeben haben, dass keine Änderungen der persönlichen Verhältnisse vorlägen. Dem Angeklagten sei jedoch bewusst gewesen, dass er gegenüber dem Jobcenter eine entsprechende Mitteilung hätte machen müssen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Es ordnete die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 10.411,94 Euro an. Zum Berufungsverfahren ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.

