Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn hat eine Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das hat ein Sprecher des Gerichts mitgeteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In das Urteil seien auch zwei Vorverurteilungen einbezogen worden. Die Frau soll 2021 zwischen Januar und Oktober in einer Vielzahl von Fällen Waren bestellt, aber nach Lieferung nicht bezahlt haben. Das Gericht geht davon aus, dass die Angeklagte von vornherein beabsichtigt hatte, die Artikel nicht zu bezahlen. In anderen Fällen soll die Frau über Internetportale Waren verkauft, sie nach Eingang der Zahlungen aber nicht geliefert haben. Auch in diesen Fällen sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau nicht die Absicht hatte, Waren zu liefern.

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