Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 36-Jährigen wegen Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Dem Mann wurde vorgeworfen, einen Roller angezündet zu haben. Diesen Vorwurf hat der Angeklagte vor Gericht gestanden. Strafmildernd berücksichtigt wurde zudem, dass der 36-Jährige den zunächst verursachten Brand selbstständig wieder gelöscht hatte, dass er während der Tatausführung betrunken war und dass er den Schaden durch Zahlung eines angemessenen Betrages bereits ausgeglichen hatte.