Amtsgericht Meppen verurteilt 44-Jährigen wegen vorsätzlichen Vollrausches

Das Amtsgericht Meppen hat einen 44-jährigen Mann wegen vorsätzlichen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Dem Mann war vorgeworfen worden, in einer Nacht im Oktober 2020 eine Bekannte nach dem gemeinsamen Alkoholkonsum zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben.

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