Amtsgericht Lingen verurteilt Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Meppen hat einen zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das hat das Gericht mitgeteilt. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Sommer 2024 in Haren 50 Ecstasy-Tabletten gekauft und diese gewinnbringend an weitere, bereits verurteilte Personen verkauft zu haben. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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