Drogenverkauf auch an Minderjährige: Amtsgericht Lingen verurteilt Angeklagten zu Haftstrafe von einem Jahr und acht Monate auf Bewährung

Ein Angeklagter ist wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in 28 Fällen vom Amtsgericht Lingen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben des Amtsgerichts wurde er auch wegen des Verkaufs von Drogen an einen Minderjährigen angeklagt. Der Drogendealer hatte etwa 500 Euro durch den Drogenhandel erlangt. Das erworbene Geld sowie das sichergestellte Rauschgift, sein Smartphone, eine Feinwaage und Klemmverschlusstütchen wurden eingezogen.

Symbolbild

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