Berufungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr – Urteil teilweise aufgehoben und neugefasst

In einem Berufungsverfahren ist das Urteil des Amtsgerichts Meppen gegen einen heute 41-Jährigen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr heute vom Landgericht Osnabrück teilweise aufgehoben und neugefasst worden. Im Juni letzten Jahres war er in Meppen unter Alkohleinfluss mit einem Kleinkraftrad gefahren. Der Mann wurde vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt, vor Ablauf von noch einem Jahr darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Außerdem ist es ihm für die Dauer von drei Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

 

 

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